Sie haben Fragen zu Ihrer Rente und suchen jemanden, der Sie unabhängig berät? Genau das tun wir seit vielen Jahren.
Unabhängige Rentenberatung heißt:
Unsere Rentenberaterinnen und Rentenberater sind keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens. Wir verkaufen keine Produkte und bekommen keine Provisionen. Wir sind aufgrund unserer besonderen Fachexpertise und Spezialisierung zur unabhängigen Rechtsberatung zugelassen und stellen unsere Expertise zu 100% in den Dienst unserer Mandanten.
Was umfasst die unabhängige Rentenberatung für Baden-Württemberg?
Unsere unabhängige Rentenberatung erstreckt sich auf alle Bereiche der gesetzlichen Altersvorsorge.
Es handelt sich um eine Rechtsdienstleistung auf den Gebieten
- der gesetzlichen Rentenversicherung
- der gesetzlichen Unfallversicherung
- des sozialen Entschädigungsrechts
- des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente
- sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung (§ 10 Abs. 1 RDG).
Für wen lohnt sich die unabhängige Rentenberatung für Baden-Württemberg?
Unsere Mandanten kommen in ganz unterschiedlichen Lebensphasen in unsere unabhängige Rentenberatung. Junge Menschen, die früh wissen wollen, wie sie sich für ihre Zukunft aufstellen können. Menschen, die mitten im Berufsleben stehen. Elternteile, die eine Rentenlücke fürchten, weil sie wegen der Kinder längere Zeit ausgesetzt oder in Teilzeit gearbeitet haben. Und diejenigen, bei denen der Ruhestand näher rückt und plötzlich viele Fragen auf einmal kommen.
Das erwartet Sie in der unabhängigen Rentenberatung für Baden-Württemberg
Im Beratungsgespräch machen wir uns ein genaues Bild Ihrer Situation. Was haben Sie bisher in Ihre Altersvorsorge eingezahlt? Was steht Ihnen bereits zu? Und wie wird - Stand heute - die Situation bei Ihrem Renteneintritt aussehen?
Aus Ihren Fragen und den Schwerpunkten, die Sie setzen, entwickeln wir in der Beratung gemeinsam mit Ihnen eine Rentenstrategie. Diese soll Ihnen erlauben, Ihre Rentenansprüche voll auszuschöpfen und, wenn Sie das möchten, Ihre Rente durch ein weiterhin aktives Berufsleben aufzustocken. Auch andere finanzielle Auswirkungen in Ihrer persönlichen Situation beziehen wir mit ein.
Wir setzen auf eine digitale Beratung, um Ihnen trotz vieler Anfragen einen zeitnahen Beratungstermin ermöglicht.
Das erwartet Sie in der unabhängigen Rentenberatung für Baden-Württemberg
- Den Rentenantrag stellen Sie einmal im Leben. Fehler lassen sich rückwirkend nicht mehr ausgleichen. Umso wichtiger ist es, dass der Antrag einmal sauber aufgesetzt ist. Wir übernehmen das für Sie.
- Wir kümmern uns um die Kontenklärung, also um die Frage, ob die Rentenversicherung wirklich alle Ihre Versicherungszeiten lückenlos erfasst hat. Wenn hier etwas fehlt, erfahren Sie es ohne externe Prüfung im Zweifel nie. Die Klärung lohnt sich fast immer, wird jedoch leider oft nicht früh genug angegangen.
- Wir berechnen verschiedene Ausstiegsszenarien für Sie. Wann können Sie frühestens in Rente gehen? Was bedeutet ein früherer Ausstieg, und was ein späterer?
- Der Beginn des Rentenbezugs bedeutet nicht zwangsläufig, die eigene Arbeitskraft aufzugeben. Rente beziehen und Weiterarbeiten ist möglich und für zunehmend mehr Menschen, die gerne arbeiten und ihr monatliches Einkommen aufstocken möchten, eine interessante Option. Wir beraten hierzu unabhängig.
- Wir kontrollieren Ihre Rentenbescheide.
- Wir beraten Sie zur Erwerbsminderungsrente, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen früher aus dem Berufsleben ausscheiden müssen.
- Außerdem zur Hinterbliebenenrente. Hier gibt es einiges, was bei der Anrechnung des eigenen Einkommens leicht übersehen wird.
- Wir vertreten Sie bundesweit in Widerspruchs- und Klageverfahren bis vor das Landessozialgericht.
Was kostet die unabhängige Rentenberatung für Baden-Württemberg?
Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Kosten sind darin transparent und klar geregelt. Eine Erstberatung beläuft sich auf 285,60 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Geht es um weitere Anliegen, schließen wir vorab eine Vergütungsvereinbarung mit Ihnen.
Was Sie zur Kostenfrage noch wissen sollten:
- Die Kosten für eine Rentenberatung können Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
- Im Falle eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens übernehmen viele Rechtsschutzversicherungen erfahrungsgemäß die Kosten.
- Wenn Sie aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Kosten eines Verfahrens zu tragen, können Sie beim zuständigen Amtsgericht Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen.
Nehmen Sie sich für das Gespräch ruhig Zeit. Wir tun das auch.
Vereinbaren Sie über unser Kontaktformular einen Termin mit uns. Wir hören uns in Ruhe Ihre Situation an und sagen Ihnen, was wir für Sie tun können.