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Sie benötigen Hilfe rund um das Thema Rente? Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Unsere professionellen Rentenberaterinnen und Rentenberater beraten Sie unabhängig. Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage!
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Vergütung

Wir handeln in unserer Funktion als Rentenberater unabhängig. Aus diesem Grund werden wir weder von einem Versicherungsunternehmen noch von der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt. Auch erhalten wir keine Provision.

Sie als Mandant zahlen nur für die Leistung, die Sie in Anspruch nehmen. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG) ist dabei - wie auch bei Rechtsanwälten - Grundlage der Vergütung. Es ist dem Rentenberater aus diesem Grund auch gesetzlich untersagt, geringere Gebühren zu verlangen, als es das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht (§ 4 Abs. 2 RVG). Für eine Erstberatung beläuft sich die Vergütung auf rund 259,- Euro (inkl. Mehrwertsteuer) - je nach Umfang, zeitlichem Aufwand und Komplexität des Anliegens kann der Preis variieren. Anliegen, die über die Erstberatung hinausgehen, wie zum Beispiel die Beantragung einer Rente, werden ebenfalls nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vergütet.

Senden Sie gerne eine unverbindliche Kontaktanfrage und schildern Sie Ihr Anliegen.
Wir geben Ihnen direkt eine Einschätzung, welcher Aufwand für Sie dabei entstehen kann.

Ihr Nutzen sollte die Kosten überwiegen!
Viele Rentenversicherungsverläufe sind nicht geklärt und laufen Gefahr, dass bestimmte Zeiträume nicht oder nicht richtig erfasst wurden, sodass Ihnen im schlimmsten Fall jeden Monat ab Beginn des Rentenbezuges bares Geld fehlt, was Ihnen eigentlich zustehen würde. Stellen Sie gerne eine Rechnung von Nutzen und Kosten an - eine unabhängige Beratung amortisiert sich oftmals schnell.

Wichtig:

Rentenberatung als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen
Die Kosten, die Ihnen entstehen, können Sie bei Ihrer Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Übernahme von Kosten durch die Rechtsschutzversicherung
Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen sowohl Erstberatungen als auch Klageverfahren vor dem Sozialgericht. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, klären Sie eine Kostenübernahme bestenfalls bitte im Vorwege.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Sollten Sie aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht dazu in der Lage, die Kosten für eine Beratung oder Prozessführung zu tragen, gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe beim zuständigen Amtsgericht zu stellen.

Schreiben Sie uns eine E-Mail

info@unabhaengige-rentenberatung.de

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