FAQs zu Rentenberatung und Rente
Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Rentenberatung und Rente.
Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht und sprechen uns an.
Was ist die "Mütterrente 3" und wer bekommt sie?
Die Mütterrente ist keine eigene Rente sondern eine rentenrechtliche Anerkennung der Kindererziehungszeiten für Eltern vor 1992 geborener Kinder. Diese bekommen weniger Rentenpunkte als Eltern jüngerer Kinder. Die Mütterrente hebt die Anrechnung zeitlich in 3 Stufen. Deshalb Mütterrente I, II und IIIAuch wenn es Mütterrente heißt, können sie auch Väter bekommen. Die Kindererziehungszeit steht dem Elternteil zu, das das Kind überwiegend erzogen hat und kann auch zwischen beiden aufgeteilt werden.
Muss ich für die Mütterrente einen Antrag stellen?
Die Anrechnung soll automatisch passieren.Es müssen jedoch bereits Kindererziehungszeiten im Rentenkonto stehen.
Was bedeuten die Entgeltpunkt bei der Rente?
Die Entgeltpunkte dienen als Rechengrundlage der gesetzlichen Rente. Die Entgeltpunkte sammelt man über das gesamte Arbeitsleben an. Ein Entgeltpunkt hat einen entsprechenden Wert, der sich jährlich anpasst. Die Entgeltpunkte multipliziert mit diesem Wert ergeben die Rente.Ein Entgeltpunkt entspricht dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten. Verdient man die Hälfte des Durchschnitts, ergibt das 0.5 Punkte. Beim doppelten dann 2 Punkte. Aber es gibt eine Beitragsbemessungsgrenze, das heißt auch der Erwerb von Entgeltpunkten pro Jahr ist begrenzt.
Wieviel Geld muss man verdienen, um einen Rentenpunkt zu bekommen?
Das variiert von Jahr zu Jahr. Als Berechnungsgrundlage dient das Durchschnittsentgelt aller Versicherten aus dem jeweiligen Jahr. Trotz gleichem Gehalt ist es also möglich in den Jahren unterschiedliche Rentenpunkte dafür zu erhalten, da das Durchschnittsgehalt aufgrund der Lohnentwicklung eher steigt.
Welche Rentenberater sind in Ihrem Netzwerk vertreten?
In unserem Netzwerk befinden sich gerichtlich zugelassene Rentenberater, die ihre freien Kapazitäten bündeln, um Mandanten schnell und kompetent Beraten zu können.Alle unsere Beraterinnen und Berater sind von unseren Mandanten top bewertet.
Auf diese Zufriedenheit legen wir großen Wert und fragen diese im Rahmen von anonymen Befragungen regelmäßig ab.
Unser Team variiert je nach freien Kapazitäten der Rentenberater, Sie erfahren aber immer vorab, von wem Sie beraten werden.
Was ist die Hinterbliebenenrente?
Die Hinterbliebenenrente wird gezahlt, wenn ein Ehepartner oder ein Elternteil stirbt.Bei der Witwen- und Witwerrente wird noch zwischen Großer Witwenrente (gilt z.B. wenn ein Mindestalter erreicht wurde) und kleiner Witwenrente (wenn die Voraussetzung für die Große nicht erfüllt sind) sowie nach dem alten und dem neuen Recht unterschieden.
Kinder deren Eltern verstorben sind, erhalten, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, Waisenrente bzw. Halbwaisenrente.
Welche Rentenarten gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung?
Es gibt verschiedene Arten der Rente. Z.B.:- die Regelaltersrente
- die Altersrente für langjährig Versicherte
- die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Rente mit 63)
- die Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- die Erwerbsminderungsrente
- die Hinterbliebenenrente (Rente wegen Todes)
Wo bekomme ich einen Termin zur Rentenberatung?
Telefonische und Vor-Ort Termine für eine Rentenberatung gibt es bei der deutschen Rentenversicherung.Für Mitglieder gibt es häufig auch Beratungen bei Sozialverbänden und Gewerkschaften.
Bei registrierten Rentenberatern, die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zugelassen sind, gibt es ebenfalls Termine. Diese sind zwar kostenpflichtig, dafür sind sie unabhängig und können auch bei Widersprüchen Klagen. Außerdem sind die Kosten als Werbungskosten steuerlich absetzbar.
Wie oft wird eine Erwerbsminderungsrente überprüft?
Es gibt keine festen Zeiten, zu denen eine Erwerbsminderungsrente überprüft wird. Es hängt auch davon ab, ob die Erwerbsminderungsrente befristet oder unbefristet ist.Praktischer Tipp: Stellen Sie frühzeitig vor Fristende einen Antrag auf Weiterzahlung und reichen Sie aktuelle Arztberichte und Befunde ein.
Bei Ablehnung kann man Widerspruch erheben. Hierbei kann ein Rentenberater helfen.
Anfrage für eine Rentenberatung