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Was ist eine Hinterbliebenen­renten­anpassung?

Die Hinterbliebenen­rentenanpassung ist die jährliche Überprüfung und Neuberechnung Ihrer Witwen- oder Witwerrente (sowie Halb- oder Vollwaisenrente) durch die Deutsche Rentenversicherung. Sie findet in der Regel zum 1. Juli statt, wenn der allgemeine Rentenwert - also das Rentenniveau - angehoben wird. Wichtig: Diese Anpassung betrifft nicht nur die "reine" Rentenerhöhung, sondern auch den Freibetrag in der Einkommensanrechnung. Genau dadurch kann sich Ihre Hinterbliebenenrente auch dann ändern, wenn sich Ihr eigenes Einkommen überhaupt nicht verändert hat.

Warum der Freibetrag so wichtig ist

Für die meisten Hinterbliebenenrenten gilt die Einkommensanrechnung: Eigene Einkünfte werden ab einem bestimmten Freibetrag anteilig auf die Rente angerechnet. Dieser Freibetrag ist dynamisch und direkt an den aktuellen Rentenwert gekoppelt. Das bedeutet im Umkehrschluss: Steigt zum 1. Juli der Rentenwert, steigt automatisch auch der Freibetrag. Das hat zwei Effekte:

  • Die Hinterbliebenenrente selbst wird - wie alle gesetzlichen Renten - an das neue Rentenniveau angepasst und erhöht.
  • Zusätzlich verringert sich oft der anrechenbare Teil Ihres eigenen Einkommens, weil der neue Freibetrag höher liegt. Ergebnis: Ihre Rente als Hinterbliebene oder Hinterbliebener kann steigen, obwohl sich Ihr Einkommen nicht geändert hat.

Was wird angerechnet - und wie?

Wichtig ist hierbei zu beachten: Das kann man leider nicht pauschal beantworten -so werden beispielsweise bei Hinterbliebenenrenten nach sogenanntem "alten Recht" andere Einkünfte angerechnet als nach "neuem Recht".

  • Eigene Einkünfte: z. B. Erwerbseinkommen, eigene Alters- oder Erwerbsminderungsrenten, Betriebsrenten und bestimmte weitere Versorgungsbezüge.
  • Freibetrag: Ein gesetzlich definierter monatlicher Betrag, der jährlich mit dem Rentenwert steigt. Nur Einkommen, das oberhalb dieses Freibetrags liegt, wird angerechnet.
  • Anrechnungsquote: Von dem Einkommen oberhalb des Freibetrags wird ein gesetzlich festgelegter Anteil auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
  • Ergebnis: Je höher der Freibetrag, desto geringer fällt die Anrechnung aus - und desto höher ist Ihre Hinterbliebenenrente.
Wichtig: Die Deutsche Rentenversicherung setzt die neue Rentenhöhe und den aktualisierten Freibetrag automatisch zum 1. Juli um. Sie erhalten dazu eine Rentenanpassungsmitteilung. Nur wenn sich Ihr Einkommen unterjährig ändert, sollten Sie dies gesondert melden, weil dann eine zusätzliche Neuberechnung erforderlich ist.

Typische Konstellationen bei der Hinterbliebenen­renten­anpassung

  • Unverändertes Einkommen, steigender Rentenwert: Die Rente steigt durch die allgemeine Rentenanpassung; gleichzeitig erhöht der neue Freibetrag die Rente zusätzlich.
  • Leicht steigendes Einkommen, steigender Rentenwert: Die allgemeine Rentenerhöhung plus der höhere Freibetrag kann die stärkere Anrechnung teilweise oder ganz ausgleichen.
  • Deutlich steigendes Einkommen: Trotz höherem Freibetrag kann die Anrechnung zunehmen und die Hinterbliebenenrente sinken oder weniger stark steigen.
Hinweis zum Thema Ost/West-Ausrichtung: Der Freibetrag richtet sich bundesweit nach dem aktuellen Rentenwert. Seit der Angleichung entfällt die frühere Unterscheidung zwischen Ost und West beim Rentenwert - die Systematik bleibt aber identisch: Steigt der Rentenwert, steigt auch der Freibetrag.

Was bedeutet das konkret für Witwen- und Witwerrenten?

Die "große" und auch die "kleine" Witwen-/Witwerrente bemessen sich prozentual aus der Rente des Verstorbenen und werden jährlich mit dem allgemeinen Rentenwert angehoben. Zusätzlich wirkt die Einkommensanrechnung mit dem dynamischen Freibetrag. Deshalb lohnt es sich, die Mitteilung zur Rentenanpassung genau zu prüfen: Nicht selten fällt die tatsächliche Erhöhung höher oder niedriger aus, als man nach der Medienmeldung zur Rentenanpassung erwarten würde - eben wegen des Freibetrags.

Unser Tipp aus Beratungspraxis

  • Prüfen Sie jedes Jahr die Rentenanpassungsmitteilung und die darin ausgewiesene Einkommensanrechnung.
  • Melden Sie Veränderungen Ihres Einkommens zeitnah, damit Nachzahlungen oder Rückforderungen vermieden werden.
  • Lassen Sie Prognosen erstellen: Wer plant, in Rente zu gehen, Stunden auf- oder abzubauen oder eine Betriebsrente zu beziehen, kann die Auswirkungen auf die Hinterbliebenenrente im Voraus berechnen lassen.

Wer wir sind

Wir sind ein Netzwerk unabhängiger Rentenberater und beraten digital in ganz Deutschland. Wir erklären Ihre Hinterbliebenenrentenanpassung transparent, prüfen Bescheide, ermitteln den für Sie maßgeblichen Freibetrag und zeigen, wie sich Änderungen bei Rentenwert, Einkommen oder Versorgungsbezügen auf Ihre Zahlbeträge auswirken. Auf Wunsch erstellen wir für Sie verständliche Szenarien und unterstützen bei der Korrespondenz mit der Deutschen Rentenversicherung.

Sie möchten wissen, wie hoch Ihre nächste Hinterbliebenenrente voraussichtlich ausfällt und ob der ausgewiesene Freibetrag korrekt ist?
Kontaktieren Sie uns gerne über unser Anfrageformular.

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