In der Regel kommen wir mit unserer Rente erst in den letzten Berufsjahren in Kontakt und beginnen erst dann, uns dazu Gedanken zu machen. Wer sich früh beraten lässt, hat noch die Möglichkeit, wichtige Weichen zu stellen. Wir beraten Sie unabhängig zu Ihrer gesetzlichen Altersvorsorge zu jedem Zeitpunkt Ihres Lebens.
Unabhängige Rentenberatung für Regensburg heißt:
Unsere Berater gehören weder zur Deutschen Rentenversicherung noch zu einem Versicherungsunternehmen an. Als Rentenberater sind wir aufgrund unserer besonderen Fachexpertise und Spezialisierung zur unabhängigen Rechtsberatung zugelassen und dabei ausschließlich unseren Mandanten verpflichtet.
Was umfasst die unabhängige Rentenberatung für Regensburg?
Unsere unabhängige Rentenberatung erstreckt sich auf alle Bereiche der gesetzlichen Altersvorsorge. Es handelt sich um eine Rechtsdienstleistung auf den Gebieten
- der gesetzlichen Rentenversicherung
- der gesetzlichen Unfallversicherung
- des sozialen Entschädigungsrechts
- des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente
- sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung (§ 10 Abs. 1 RDG).
Für wen lohnt sich die unabhängige Rentenberatung für Regensburg?
Bei vielen unserer Mandanten rückt der Ruhestand in Sichtweite, und mit ihm ein paar wichtige Entscheidungen, bei der eine unabhängige Beratung weiterhilft. Andere Mandanten kommen früher zu uns, weil sie sich gemeinsam mit uns ihre gesetzliche Vorsorge genauer ansehen möchten. Wir beraten junge Selbstständige, Menschen mit dynamischen Berufswegen, oder auch Eltern, deren Erwerbsbiografie durch Erziehungszeiten Lücken bekommen hat.
Das erwartet Sie in der unabhängigen Rentenberatung für Regensburg
Wir beginnen mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme. Welche Ansprüche bestehen bereits, und wie sind Sie heute für den Ruhestand aufgestellt? Aus Ihren Fragen und Prioritäten entsteht eine Rentenstrategie, die zum Ziel hat, Ihre Rentenansprüche voll auszuschöpfen. Wenn Sie im Ruhestand weiterarbeiten möchten, nehmen wir uns dafür in der Beratung Zeit, genau wie für die übrigen finanziellen Folgen Ihrer persönlichen Situation.
Die Beratung läuft bei uns digital, was den Vorteil hat, dass Sie trotz der hohen Nachfrage zügig einen Termin bei einem unserer Berater bekommen.
So unterstützt Sie unsere unabhängige Rentenberatung für Regensburg
- Ihr Rentenantrag steht nur ein einziges Mal im Leben an. Hier sollten Ihnen keine Fehler unterlaufen. Wir setzen für Sie den Antrag von Beginn an richtig auf und übernehmen die Abwicklung für Sie.
- Wir kümmern uns um die so wichtige Kontenklärung, denn Ihr Versicherungskonto ist über Jahrzehnte gewachsen - und erfahrungsgemäß hat nicht jede Station Ihres Berufslebens den Weg hinein gefunden. Wir gleichen den Verlauf ab, korrigieren fehlerhafte Einträge und tragen fehlende Zeiten nach. Und dabei gilt: keine Eintragung ohne Nachweis. Je länger etwas zurückliegt, desto mühsamer wird die Beschaffung dieser Nachweise; auch deshalb sollte die Klärung nicht bis kurz vor dem Rentenantrag warten.
- Wir berechnen für Sie, wann Sie frühestens in Rente gehen können und was ein früherer oder späterer Ausstieg für Sie finanziell bedeutet. Auch die Abzüge rechnen wir mit ein.
- Der Rentenbeginn muss nicht das Ende des Arbeitslebens sein. Immer mehr Menschen beziehen Rente und arbeiten weiter, weil ihnen die Arbeit liegt oder das zusätzliche Einkommen willkommen ist. Wir sagen Ihnen, wie sich das in Ihrem Fall rechnet.
- Ihre Rentenbescheide prüfen wir akribisch auf Fehler.
- Kommt es aus gesundheitlichen Gründen zum vorzeitigen Ausstieg, prüfen wir Ihre Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren. Bei der Hinterbliebenenrente wiederum entscheidet auch die Anrechnung Ihres Einkommens darüber, was am Ende gezahlt wird; hier entgeht uns nichts.
- Wir vertreten Sie bundesweit in Widerspruchs- und Klageverfahren bis vor das Sozialgericht.
Was kostet die unabhängige Rentenberatung für Regensburg?
Unsere Abrechnung folgt dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Kosten sind dort transparent geregelt. Für die Erstberatung zahlen Sie 285,60 Euro inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer. Geht es danach um weitere Anliegen, vereinbaren wir ebenfalls die Vergütung vorab mit Ihnen - immer transparent, ohne böse Überraschungen.
Zur Kostenfrage noch dies:
- Die Beratung lässt sich in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten absetzen.
- Bei Widerspruchs- und Klageverfahren springen erfahrungsgemäß viele Rechtsschutzversicherungen ein.
- Wenn Sie ein Verfahren aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht finanzieren können, lässt sich beim zuständigen Sozialgericht Prozesskostenhilfe beantragen.